Der professionelle Jahresabschluss
Am Ende eines Geschäftsjahres muss jeder Kaufmann eine Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) sowie eine Bilanz erstellen. Diese Aufgabe übergibt man am besten einem fachkundigen Steuerberater.
Der Jahresabschluss ist für alle Unternehmen Pflicht, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Für die Erstellung des Jahresabschluss sind gesetzliche Regelungen vorgegeben. Das Ergebnis spiegelt dann den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wieder. Steuerberater Christoph Renz in Dresden kümmert sich mit seiner Expertise zuverlässig und kompetent um solche Belange der Unternehmensbuchführung. Dadurch ist sichergestellt, dass der Jahresabschluss nach den geltenden Gesetzen korrekt erstellt wird.
Erstellung des Abschlusses
Für Kaufleute ist der Jahresabschluss ein Mittel, um die Vermögens- und Ertragslage ihres Unternehmens festzustellen. Gegenstand jedes Jahresabschlusses sind der Abschluss der Buchhaltung und die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung, sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Dies ergibt dann für die Kaufleute eine ausführliche Darstellung über die Vermögenswerte des Unternehmens. Grundsätzlich sind alle Kaufleute dazu verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss besteht immer aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Bei der Bilanz handelt es sich um eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens, die in Aktiva und Passiva gegliedert sein muss. Zwischen beiden Seiten muss eine Bilanzgleichheit bestehen, das heißt der Wert des Vermögens muss dem Wert des Kapitals entsprechen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens während des Geschätsjahres aufgelistet. Beide Dokumente werden dann als Bestandteile des Jahresabschlusses übernommen. Der Aufbau muss klar und übersichtlich gestaltet sein und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen.
Funktionen und Vorbereitung
Der Jahresabschluss erfüllt mehrere wichtige Aufgaben: Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, bildet die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens und dokumentiert die Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres. Für die optimale Vorbereitung des Jahresabschlusses wird unter anderem eine Erfassung aller Verträge rund um das Unternehmen, Erfassung und Sortierung der Buchungsbelege sowie eine Inventur benötigt. Außerdem ist eine Erfassung des Anlagevermögens, Prüfung der Fahrtenbücher und Bildung von Rückstellungen notwendig. Zur Erstellung und Optimierung des Jahresabschlusses sind noch weitere Schritte nötig. Der Steuerberater Christoph Renz in Dresden berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
Fristen einhalten
Laut Handelsgesetzbuch muss der Jahresabschluss innerhalb einer Frist aufgestellt werden. Hierbei wird zwischen großen und kleine Kapitalgesellschaften sowie Einzelkaufleuten unterschieden. Während mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Jahre des neuen Geschäftsjahres aufstellen müssen, haben kleine Kapitalgesellschaften hingegen sechs Monate Zeit. Einzelkaufleute haben laut Handelsgesetzbuch sechs bis neun Monate Zeit für die Erstellung des Jahresabschlusses.