Wohnen und gleichzeitig sparen

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Wer eine Immobilie erwirbt, verschafft sich viele Vorteile. Sogar das Finanzamt belohnt Immobilienkäufer und Bauherren. Die Steuerlast lässt sich vor allem bei Investitionen von Immobilien als Kapitalanlage verringern.

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage besitzt, dem bieten sich attraktive Möglichkeiten, Steuern zu sparen. In diesem Fall lassen sich verschiedene Kosten absetzen. Das gilt beim Kauf eines Grundstücks, beim Bau veranlasst durch eine Baufirma, beim Bau in Eigenleistung oder auch beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie.

Insbesondere vermietete Objekte lohnen sich. Zahlreiche Kosten, die im Rahmen eines Immobilienerwerbs als Kapitalanlage-Objekt entstehen, können absetzungsfähig sein. Das gilt beispielsweise für Abstandszahlungen für die Einrichtung oder Mobiliar, für nötige Reparaturen beispielsweise bei einem Altbau oder Arbeiten im Garten. Geltend gemacht werden können auch die hohen Nebenkosten, die beim Kauf anfallen, und Werbungskosten. Diese können für Müllabfuhr, für Heizung, Bezahlung der Hausverwaltung, für die Gartenpflege oder für Maklergebühren anfallen. Sogar die Verpflegung der Handwerker beim Richtfest lässt sich beim Finanzamt angeben. Natürlich lassen sich der Kaufpreis und die Kosten für den Bau absetzen. Eine Immobilie als Kapitalanlage bleibt auch nach dem Erwerb steuerlich interessant. Beispielsweise sind Kreditzinsen grundsätzlich absetzungsfähig.

Denkmalschutzimmobilien besonders lukrativ

Denkmalschutzimmobilien stellen die lukrativste Kapitalanlage im Immobilienbereich dar. Im Vergleich zu Neu- oder Altbauten werden denkmalgeschützte Gebäude am höchsten gefördert. Wer eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie sein Eigen nennt, spart Steuern, wenn er die Immobilie saniert. Die entstehenden Kosten lassen sich als Abschreibung (AfA) von der Steuer absetzen.

Eigenheimbesitzer

Auch bei selbst genutzten Immobilien lassen sich Steuern sparen. Steuerlich geltend machen können Eigenheimbesitzer Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Hier greifen auch staatliche Förderungen wie zum Beispiel „Wohnriester“. Es bietet einen persönlichen Bonus und für jedes Kind eine jährliche Prämie. Alle Zulagen müssen für die Tilgung des Darlehens verwendet werden. Außerdem können jährlich bis zu 2100 Euro Tilgungszahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Doch aufgepasst: Im Gegenzug muss ein Teil davon im Alter nachversteuert werden.

Ein spezialisierter und erfahrener Steuerberater ist der beste Ansprechpartner, um die Möglichkeiten, mit Immobilien Steuern zu sparen, optimal auszunutzen. Idealerweise ist er mit den Vermögensverhältnissen und der Immobilie vertraut. Ein Steuerberater prüft, ob und welche Optionen zum Steuern sparen infrage kommen. Denn Steuerberaterin Monika Nadler ist der Überzeugung: „Mit entsprechendem Know-how lässt sich steuerlich im Immobiliensektor einiges für den Mandanten rausholen.“

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