Der Jahresabschluss wird fällig

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Zum Ende eines Geschäftsjahres stehen eine Menge Aufgaben an. Die Inventur muss durchgeführt werden und der Jahresabschluss steht auf dem Programm. Die Berechnung muss sorgfältig erfolgen, da diese als Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens sowie für künftige Entscheidungen dient.

Als Abschluss eines jeden Geschäftsjahres bemisst der Jahresabschluss den finanziellen Erfolg eines Unternehmens. Enthalten muss dieser laut Handelsgesetzbuch die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschlüsse zusätzlich einen Anhang und je nach Größe einen Lagebericht enthalten. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler hingegen müssen in der Regel eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen.

Erstellt wird der Jahresabschluss für Personen, die Interesse an der finanziellen Lage des Unternehmens haben. Dies sind meistens das Finanzamt für die Ermittlung der Steuern oder die Investoren, die das Risiko einer Zusammenarbeit beziffern wollen. Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden sind ebenfalls Adressaten der Jahresabschlüsse, da sie sich für die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze sowie die Chancen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit interessieren.

Eine gute Vorbereitung ist das A und O

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist es wichtig, sämtliche relevanten Arbeitsunterlagen, wie diverse Verträge und Rechnungen, bereit zu halten. Das weiß auch die geprüfte Bilanzbuchhalterin Manuela Wesener vom Buchführungsbüro Wesener in Biederitz. So rät sie ihren Mandanten, eine Übersicht über das Anlagevermögen sowie über Vorräte und Verträge zu erstellen. Das Fahrtenbuch sollte aktuell und vollständig sein, Buchungsbelege bereitgehalten werden sowie Abschreibungen, Wertminderungen des Anlagevermögens, analysiert und verbucht werden. Forderungen und mögliche Risiken sollten genauestens festgehalten werden, eine Rechnungsabgrenzung, Aufwendungen oder Erträge, die bereits im Voraus für das nächste Geschäftsjahr bezahlt worden sind, durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen ausreichend Rückstellungen gebildet werden.

Um das Jahresergebnis zu optimieren, gibt es diverse Methoden, wie sie Bilanzbuchhalterin Manuela Wesener für ihre Mandanten erledigt. So empfiehlt es sich, anstehende Investitionen vorzuziehen, um den Gewinn und die damit einhergehenden Abgaben zu reduzieren. Einzelne Einnahmen gegen Jahresende, sollten in das neue Geschäftsjahr verschoben werden. Das senkt ebenso den temporären Gewinn und die Abgaben. Auf der anderen Seite sollten Unternehmen ausstehende Rechnungen oder geplante Investitionen vor Jahresende begleichen, um die Steuerabgaben zu reduzieren.

Laut Handelsgesetzbuch ist der Jahresabschluss spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Kleine Gesellschaften dürfen sich bis zu sechs Monate Zeit lassen. Um diese Aufgaben schnellst- und bestmöglich zu erfüllen, empfehlen sich die Dienste des Buchführungsbüros Wesener aus Biederitz.

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