Mit dem Baukindergeld in die eigenen vier Wände

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Viele Menschen hegen den Traum von Wohneigentum. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2018 das Baukindergeld beschlossen und will damit Familien mit Kindern unterstützen, die im Jahr 2018 bis Ende 2020 selbstgenutztes Wohneigentum kaufen.

Teure Mieten und Wohnungsnot haben die Bundesregierung dazu angetrieben, das Baukindergeld zu beschließen. Durch den Zuschuss erhoffen Sie sich, dass mehr Familien den Schritt wagen, in eine eigene Immobilie zu investieren. Der Zuschuss, der von der KfW verwaltet wird, läuft pro Kind für zehn Jahre und beträgt jährlich 1200 €. Insgesamt beläuft sich die Förderung auf 12.000 € pro Kind. Doch wer bekommt das Baukindergeld? Zuschussberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende, die mit Kindern unter 18 Jahren in einem Haushalt leben, welche kindergeldberechtigt sind.

Leichter in die eigenen vier Wände

Doch nicht jede Familie erhält den staatlichen Zuschuss. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen um vom Baukindergeld profitieren zu können. Zum einen sollen Familien unterstützt werden, die ein kleines bis mittleres Einkommen haben und bisher kein Wohneigentum haben. Für die Beantragung darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 € sein darf, erklärt der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Bernd Hagenbring aus Oberursel. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht das Bruttoeinkommen ist. Der Steuerberater klärt auf, dass man das zu versteuernde Einkommen an der letzten Steuererklärung erkennen kann. Gerade in Grenzfällen, ist es von Vorteil, wenn ein guter Steuerberater die Steuererklärungen in den letzten Jahren gemacht hat und vieles abgesetzt hat. Denn für die Beantragung des Baukindergeldes wird das durchschnittliche Haushaltseinkommen des vor- und vorvorletzten Jahres genutzt. Außerdem erhöht jedes weitere Kind das Einkommen um 15.000 €. Das maximale Einkommen einer Familie mit zwei Kindern darf also 105.000 € betragen, berichtet der erfahrene Steuerberater Bernd Hagenbring. Viele weitere Infos zum Baukindergeld findet man außerdem auf der Seite der KfW. Dort wird auch ein Vorab-Check angeboten um zu schauen, ob man berechtigt ist das Baukindergeld zu beantragen.

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