Zweckgebundene Spenden von der Steuer absetzen – funktioniert das?

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Gemeinnützige Organisationen unterstützen und Gutes tun – eine Spende ist hierfür die perfekte Möglichkeit. Spenden lassen sich sogar von der Steuer absetzen. So können Sie sich einen Teil des Geldes wieder zurückholen. Als Spende gilt eine freiwillige Ausgabe, für die Sie keine Gegenleistung erwarten. Durch die Angabe der Spende in den Sonderausgaben der Steuererklärung sinkt die Einkommenssteuer.

Doch wie sieht es mit zweckgebundenen Spenden aus? Solange der Verwendungszweck im Rahmen der steuerlich begünstigten Tätigkeiten liegt, ist die Zweckbindung ohne Belang.

Ein Fallbeispiel erklärt die Situation.

Eine Frau wollte einem Problemhund im Tierheim mit einer zweckgebundenen Spende zu einer dauerhaften Unterbringung in einer gewerblichen Tierpension verhelfen. Der Tierschutzverein stellte der Frau eine Spendenbescheinigung aus. Das Finanzamt und Finanzgericht Köln lehnten den Spendenabzug jedoch ab.

Der Bundesfinanzhof hat diese vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben, mit der Begründung, dass dem steuerlichen Abzug nichts entgegen stehe. Die einzige Voraussetzung sei, dass sich die Zweckbindung im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke halte.

Der Steuerberater Ralph Helwig ist Ihr Ansprechpartner rund um Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Das Expertenteam aus Naumburg steuert Sie in Richtung Erfolg.

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