Die Homeoffice-Pauschale – finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer
Die Pandemie schränkt unsere Gesellschaft in allen Bereichen ein, auch im Berufsleben. Einige Arbeitnehmer können während der Corona-Krise von zu Hause aus arbeiten. Doch dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die steuerlich nicht absetzbar sind, weil kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Dank der Homeoffice-Pauschale erhalten Sie jetzt dennoch finanzielle Entlastung.
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abziehbar. Hierfür muss das Zimmer wie ein Büro eingerichtet sein und ausschließlich beruflich genutzt werden. Ein Raum, der teilweise beruflich und teilweise privat genutzt wird, z. B. als Gästezimmer, kann also nicht unter Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das heißt, dass Arbeitnehmer, die kein vollwertiges Arbeitszimmer ihr Eigen nennen, bisher leer ausgehen.
Da es aufgrund der anhaltenden Corona-Krise für viele Berufstätige unausweichlich war, von der eigenen Wohnung aus zu arbeiten, hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Die Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in die eigenen vier Wände geht mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung einher. Gesteigerte Strom- und Heizkosten sowie weitere durch die Arbeit im Homeoffice entstehende Kosten werden nun von der Pauschale unbürokratisch ausgeglichen.
Profitieren Sie von der Homeoffice-Pauschale
Hierbei lässt sich ein Betrag von fünf Euro pro Tag abziehen, höchstens jedoch 600 Euro im Kalenderjahr. Die Homeoffice-Pauschale ist auf Tätigkeiten begrenzt, die zwischen dem 31.12.2019 und dem 1.1.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Tätigkeit am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum ausüben, um die Pauschale zu erhalten. Ihr heimischer Arbeitsplatz muss hierzu keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist allerdings, dass Sie die Pauschale nur geltend machen können, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der eigenen Wohnung ausüben und keinen Abstecher in das firmeneigene Bürogebäude machen.
Sie arbeiten bereits im Homeoffice und möchten wissen, wie Sie die Pauschale beantragen können? Das erfahrene Team der Steuerkanzlei Röhr Dahmen in Essen berät Sie gerne ausführlich zum Thema Homeoffice-Pauschale. Hier erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen zusteht und wie sich die Pauschale auf Ihre Steuererklärung auswirkt.