Mietimmobilien
Das Bestellerprinzip – Kostenfalle für den Vermieter?

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Immobilienmakler stöhnen aufgrund der veränderten Marktsituation. Muss ein Vermieter wirklich zwei bis drei Kaltmieten plus Steuer aufbringen, um professionelle Unterstützung bei der Mietersuche zu erhalten?

Stichtag für das gesetzliche Bestellerprinzip ist der 1. Juni 2015. Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. In Ballungszentren ein echtes Thema, weil der bezahlbare Wohnraum knapp ist und Vermieter oft Immobiliengesellschaften sind. Im ländlichen Bereich der Region Bassum, Syke, Weyhe und Stuhr sieht die Lage ganz anders aus. Rente aus Stein: Hier sind die Vermieter größtenteils Privatiers, die mit dem Bereitstellen einer Mietwohnung ihre Alterssicherung vorgenommen haben.
Diese Vermieter sind häufig bei der Vermietung ihrer langfristig angesparten Wohnung überfordert. Welcher Mieter passt zur Wohnung? Woher weiß ich, ob der Mieter auch Bonität besitzt? Was muss ich beim Mietvertrag beachten? Wie finde ich einen soliden Mieter, der für einen langen Zeitraum bleibt? Herausforderungen, die von einem Privatier oft nicht perfekt geleistet werden. DieMaklerin190.de hat diese Problematik erkannt und bietet exklusiv DasTransparenzKonzept190 an.

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Vom Rundum-sorglos-Paket bis hin zur Einzelbuchung Internetpräsentation und/oder Besichtigungsdurchführung und/oder Unterstützung beim Mietvertrag und/oder beim Übergabeprotokoll. Alles kann einzeln, ganz individuell gebucht werden und wird mit einem Nachweis gemäß Preisliste abgerechnet. Die jahrelange Erfahrung im Immobilienmarkt als auch den versierten Umgang mit Menschen vieler Couleur bekommt der Auftraggeber inklusive. In der Regel günstiger als zwei Kaltmieten plus MwSt.

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